Hierzu sind folgende Schritte erforderlich:
Durch die Baugemeinschaftsmitglieder kann die Grundrissgestaltung der eigenen Wohnung weitgehend mitbestimmt werden. Vor der Einreichung der Bauantragsplanung kann jedes GbR-Mitglied bis zu zwei Termine wahrnehmen, um seine persönlichen Wohnungswünsche abzustimmen. Lediglich durch die Lage der Sanitärschächte, Fenster, Außen- und Wohnungstrennwände werden Einschränkungen aufgeworfen.
In 3 Planungsetappen wird die individuelle Planung in den Wohnungen abgestimmt.
Festlegung Wohnungsgrundriss bis zum Bauantrag.
Ausstattungsworkshop und Festlegung rohbaurelevanter Details vor Baubeginn
Finale Festlegung der Wohnungsausstattung bis 8 Wochen nach Baubeginn
Im Rahmen der Vorplanung wird durch die Architekten ein guter Ausstattungsstandard für das Gebäude vorgeschlagen, der im Rahmen der Ausführungsplanung durch die Baugruppe modifiziert werden kann. Hiervon kann das einzelne Baugemeinschaftsmitglied in den Bereichen Elektro- und Sanitärausstattung, Böden, Innentüren und Innenwände individuell im Rahmen des bautechnisch Machbaren abweichen. Für den erhöhten Planungs- und Koordinationsaufwand erhalten die Architekten ein pauschales Honorar von 10% der Handwerkerpreise.
Bauliche Eigenleistung ist möglich, sofern es den Bauablauf nicht beeinträchtigt. Dies sind insbesondere Malerarbeiten, Garten- und Pflanzarbeiten, Fachgerechte Fliesenlege- und Abdichtungsarbeiten und Bodenbelagsarbeiten.
In 3 Planungsetappen wird die individuelle Planung in den Wohnungen abgestimmt.
Festlegung Wohnungsgrundriss bis zum Bauantrag.
Ausstattungsworkshop und Festlegung rohbaurelevanter Details vor Baubeginn.
Finale Festlegung der Wohnungsausstattung bis 8 Wochen nach Baubeginn.